Patientenvorsorge

Wir empfehlen grundsätzlich für jeden, egal ob gesund oder krank und für jede Altersgruppe ab 18 Jahren die Verfassung einer Patientenvorsorge in Form einer Patientenverfügung sowie einer Vorsorgevollmacht als auch einer Betreuungsverfügung.

In der Vergangenheit hat sich die Patientenvorsorgeverfügung des Informationsportals Betanet als sehr nützlich erwiesen.
https://www.betanet.de/ratgeber.html. Unter Patientenvorsorge: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung  finden Sie die auszufüllenden Formulare.

Es ist empfehlenwert, die Inhalte mit Ihrem Hausarzt zu besprechen, um ggf. alles auf Ihre individuelle Situation anzupassen.

In der Regel ist ihr beratender Arzt verpflichtet, eine Gebührenpauschale gemäß der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) zur Beratung zu erheben. Näheres erfahren Sie bei Ihrem Hausarzt.

Linktipps

Bundesministerium der Justiz

Broschüren und Formulare des Bundesministeriums zu den Themen Betreuungsrecht, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Bundesärztekammer

Grundsätze zum Umgang mit Patientenverfügungen, Grundsätze der BÄK zur ärztlichen Sterbebegleitung und mit Links zu den Landesärztekammern